Nach der Erhöhung der Gerichts- und Anwaltskosten am 1.07.2004, zum 01.08.2013 mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und zum 01.01.2021 mit der RVG-Reform, ist zum 01.06.2025 eine weitere Erhöhung mit dem Kosten- und Betreuungsvergütungsrechtänderungsgesetz (KostBRÄG) der Rechtsanwaltsgebühren in Kraft getreten.
Die Versicherer haben deshalb ihre Prämien in den letzten Jahren immer wieder anpassen müssen.
Bitte Fragen Sie bei Interesse die zur Zeit gültigen Jahresbeiträge ab.